Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg

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Gentechnisch hergestellte Lebensmittel



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Einsatz der Gentechnik

Der Einsatz der Gentechnik spielt im Lebensmittelbereich eine bedeutende Rolle. Neben der Gewinnung von Einzelsubstanzen (z.B. Enzyme und sonstige Zusatzstoffe) nimmt weltweit insbesondere die Vermarktung pflanzlicher Produkte zu. In den Ländern USA, Kanada und Argentinien wachsen gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie herbizid- oder insektenresistente Mais-, Raps oder Sojapflanzen bereits auf großen Anbauflächen.

Auch in der EU bestehen bereits Vermarktungszulassungen für Produkte aus der gentechnisch veränderten Sojabohne "Roundup Ready", für Produkte aus 5 verschiedenen Maissorten sowie für Öle aus 7 verschiedenen Rapssorten. Allerdings ist noch nicht abzusehen, ob und wann in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) großflächig angebaut werden.

Aktuelle Informationen über Zulassungsanträge, den derzeitigen Stand des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen und des Einsatzes der Gentechnik im Lebensmittelbereich sind auch unter www.transgen.de zugänglich.

Kennzeichnungspflicht

Ab einem Anteil von mehr als 1 % an GVP, bezogen auf die Lebensmittel-Zutat, muss gekennzeichnet werden. Bei einem Produkt wie Tortilla-Chips ist dies beispielsweise der Fall, wenn die Zutat Maismehl zu mehr als 1 % aus gentechnisch verändertem Mais MON 810 hergestellt worden ist. Gekennzeichnet werden muss im Zutatenverzeichnis mit der Angabe "aus genetisch verändertem Mais (bzw. Sojabohnen) hergestellt". Im Handel sind allerdings auch einige Jahre nach Einführung einer europaweiten Kennzeichnungspflicht entsprechend deklarierte Produkte so gut wie nicht anzutreffen.

Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: So gut wie alle Lebensmittelhersteller versuchen mit teilweise weitreichenden Eigenkontroll-Konzepten, kennzeichnungspflichtige Produkte zu vermeiden. Außerdem erfasst die derzeitige Kennzeichnungspflicht nicht alle Produkte: Nur dann, wenn eine gentechnische Veränderung im Labor auch nachweisbar ist und es sich dabei nicht nur um zufällige Verunreinigungen bis zu einem Anteil von 1 % handelt, muss dies deklariert werden.

Untersuchung

Für alle in der EU zugelassenen oder notifizierten GVP sowie für weitere weltweit angebaute GVP stehen am zentral zuständigen CVUA Freiburg spezifische Nachweisverfahren zur Verfügung. Diese werden neben sogenannten Screening-Verfahren zur Untersuchung von amtlichen Lebensmittelproben eingesetzt. Für alle nachgewiesenen GVP stehen darüber hinaus Untersuchungsverfahren zur mengenmäßigen Bestimmung im Lebensmittel zur Verfügung.

Seit 1995 werden Lebensmittelproben, die im Handel oder beim Hersteller erhoben wurden, auf gentechnisch veränderte Bestandteile überprüft. Bei der Auswahl der Stichproben wird einerseits auf einen möglichst repräsentativen Querschnitt der im Einzelhandel anzutreffenden Produkte, andererseits auf die analytischen Untersuchungsmöglichkeiten in den Produkten geachtet, da eine verlässliche mengenmäßige Bestimmung oft nur in den Rohstoffen oder unverarbeiteten Erzeugnissen möglich ist. Deshalb wird in Baden-Württemberg die Beprobung immer mehr auf die Hersteller, Mühlenbetriebe und Großverteiler verlagert.

Weitere Informationen

Aktuelle Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2003

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden sie auch in den Fachartikeln der Fachgebiete.
 

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