Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
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Lediglich ein gekennzeichnetes Erzeugnis auf Sojabasis, eine japanische Sojabohnenpaste, wurde im Handel angetroffen. Es trug eine korrekte Etikettierung mit dem Hinweis auf die Verwendung gentechnisch veränderter Sojabohnen (siehe Abbildung).
In 20 % der insgesamt 465 überprüften Proben waren Bestandteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen nachweisbar, zumeist allerdings nur in Spurenanteilen unter 0,1%. Deutlich rückläufig war der Anteil positiver Maisproben. 15 % der untersuchten Proben (25 von 162 Proben) enthielten jeweils geringe Spuren an gentechnisch verändertem Mais. Dagegen wurden weiterhin bei etwa einem Drittel (61 von 184 Proben = 33 %) der untersuchten Sojaproben gentechnisch veränderte Soja nachgewiesen.

Eine Überschreitung des Kennzeichnungs-Grenzwertes von 0,9 % war allerdings nur bei ins-gesamt 6 Proben (= 3 %) mit gentechnisch veränderter Soja festzustellen, dabei handelte es sich um belgischen Pizza-Belag aus Formfleisch mit Sojaanteilen, türkische Tortellini sowie russische Kekse.
Wie auch in den beiden vergangenen Jahren wurden bei keiner Bio-Probe Anteile über 0,1 % festgestellt. Gegenüber dem Vorjahr nochmals abgenommen hat der Anteil positiver Proben bei Mais (2 von 29 Proben = 7 %), während bei Soja etwa jedes sechste untersuchte Lebensmittel einen positiven Befund ergab. Im Vergleich mit konventionellen Soja- und Maisprodukten waren besonders bei Sojaprodukten Unterschiede festzustellen. Bei immerhin 15 % aller konventionellen Sojaerzeugnisse resultierten Anteile von gentechnisch veränderter Soja über dem Kennzeichnungsgrenzwert von 0,9 %.

Zumindest für Baden-Württemberg nicht bestätigt werden konnte der Verdacht, dass nicht zugelassener Bt-10-Mais versehentlich in Vermischung mit zugelassenem Bt-11-Mais seit 2001 möglicherweise aus den USA auch in die EU exportiert worden sei. Nachdem die Firma Syngenta die erforderlichen Daten sowie Materialien zur Verfügung gestellt hatte, konnte auch rückwirkend festgestellt werden, dass eine solche Verunreinigung erkannt worden wäre. Von 2001 bis 2005 waren in keiner untersuchten Lebensmittel-Probe Anteile von Bt-11 - und damit auch von Bt-10-Mais - nachweisbar. Auch andere nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen wurden in den Lebensmittelproben nicht nachgewiesen, weder bei Raps noch bei Papaya, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tomaten oder Reis.
Gemeinsam mit der Futtermittelüberwachung wurde die Mais- und Rapsernte 2005 in Baden-Württemberg überprüft. Lediglich bei 2 von 27 Maisproben waren in geringem Umfang Spuren gentechnischer Veränderungen nachweisbar. Gentechnisch veränderter Raps war in keiner der 28 untersuchten Raps-Ernteproben nachweisbar.
Im Jahr 2005 wurde in keinem der untersuchten 19 baden-württembergischen Rapshonige gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen. Ganz anders war die Situation bei kanadischen Honigen. Entsprechend der dortigen Anbausituation waren in allen 6 untersuchten Rapshonigen Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen nachweisbar, zumeist handelte es sich um Roundup Ready Raps (GT 73).
Betriebskontrollen und Dokumentenprüfungen wurden besonders Zutaten unter die Lupe genommen, welche sich mittels Analysen nicht überprüfen lassen. Nicht immer waren die vorhandenen Unterlagen aussagekräftig genug, um zu bestätigen, dass die Produkte tatsächlich nicht aus gentechnisch veränderten Rohstoffen hergestellt worden sind.
Gentechnik in Lebensmitteln - ausführliche Darstellung der Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2005 (pdf-Dokument 235 KByte)
Die Untersuchung von transgenem Rapspollen in Honigen mittels Real-time-PCR (pdf-Dokument 131 KByte)
© CVUA Freiburg 01-03-2006
