Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg

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Eher zu viel gekennzeichnet -
 Erdnuss-Allergiker haben es nicht leicht

 

Eine aktuelle Untersuchungs- reihe bei Keksen, Backwaren und Süßwaren ergab ein zwiespältiges Resultat: Für Allergiker problematische Verunreinigungen durch Erdnuss sind in solchen Produkten nur relativ selten anzutreffen. Aber: Die Hersteller kennzeichnen die Produkte vorsichtshalber trotzdem mit den Hinweis auf mögliche Erdnuss-Spuren.

 


Schon geringe Mengen allergieauslösender Lebensmittel- bestandteile wie Milch, Eier, Fisch, Weizen und Nüsse können bei entsprechend disponierten Verbrauchern teilweise schwere Symptome auslösen. Von den bisher bekannten Allergenen haben die Proteine der Erdnuss die stärkste Wirkung. Die Symptome reichen von leichten allergischen Hautreaktionen bis hin zum in Ausnahmefällen tödlich verlaufenden anaphylaktischen Schock.

Epidemiologischen Studien zufolge leiden ca. 0,5 % der Bevölkerung weltweit an einer Erdnussallergie; je nach Bedeutung des Verzehrs von Erdnüssen sind 10 bis 47 % der durch Lebensmittel hervorgerufenen anaphylaktischen Reaktionen durch Erdnuss-Allergien verursacht. Bereits sehr geringe Mengen im Mikrogrammbereich können noch milde Symptome auslösen.

Da zudem die Allergenität von Erdnussprotein auch nach lebensmitteltechnologischer Verarbeitung weitgehend erhalten bleibt, müssen Erdnussallergiker zur Vermeidung schwerer Reaktionen eine strikte Karenz einhalten.

Häufig wurde jedoch über allergische Reaktionen nach der Aufnahme nicht deklarierter, "versteckter" Erdnussbestandteile in zusammengesetzten Lebensmitteln, wie Süßwaren, Gebäck, Eiskrem, Schokolade, Frühstückscerealien sowie asiatischen Lebensmitteln berichtet.

Manche Hersteller deklarieren ihre Produkte deshalb freiwillig mit Angaben wie "kann Spuren von Erdnüssen" enthalten, um Allergiker auf die mögliche Anwesenheit von Erdnussspuren im Erzeugnis hinzuweisen.

Ab 2005 wird EU-weit eine Kennzeichnungspflicht allergieauslösender Zutaten wie Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse eingeführt. Allergene Lebensmittelbestandteile müssen demnach im Zutatenverzeichnis deklariert werden, sobald sie im Erzeugnis nachweisbar sind. Allerdings wurden bisher keine zahlenmäßigen Kriterien (Mindestmengen) festgelegt, wann eine solche Pflicht-Kennzeichnung erforderlich wird. Allergologenverbände haben einen Grenzwert in Höhe von ca. 1 Milligramm Erdnussprotein pro Kilogramm eines zusammengesetzten Lebensmittels vorgeschlagen.

Das CVUA Freiburg hat im Rahmen eines aktuellen Untersuchungsprojektes mit proteinanalytischen und molekularbiologischen Methoden bisher 81 Proben des Handels überprüft.

Bei 21 Getreideprodukten, Keksen und Süßwaren fand sich in der Etikettierung ein Hinweis, dass Erdnüsse in Spuren enthalten sein können. Jedoch waren lediglich bei 6 Proben tatsächlich auch Anteile von Erdnuss (bis zu 10 Milligramm pro Kilogramm) nachweisbar.

Offensichtlich verwenden Hersteller diese Angabe, um Allergiker darauf hinzuweisen, dass während des Herstellungsprozesses eine Kontamination durch Erdnuss nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Allerdings beklagen die Betroffenen, dass dieser Hinweis zu häufig verwendet werde und die freie Wahl des Verbrauchers einschränke. Dieser Hinweis sollte deshalb nur in Ausnahmefällen und nicht etwa als standardisierte, herstellerseitige Absicherung vor eventuellen Haftungsansprüchen von Verbrauchern verwendet werden.

Weiterhin wurden bei 4 Erzeugnissen (feine Backwaren, z.B. "Nussknacker") nicht deklarierte Erdnuss-Verunreinigungen festgestellt. Ab 2005 müssten, zumindest auf verpackter Ware, solche Anteile gekennzeichnet werden.

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