Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg

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Nachweis von gentechnisch verändertem Reis - Schwieriger Nachweis und uneinheitliche Ergebnisse

 

Der Nachweis nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist aus mehreren Gründen besonders schwierig:

1) Zumeist nur Indizien, eindeutiger Nachweis oft nicht möglich

Das CVUA Freiburg hat bereits vor 10 Jahren erste Verfahren zum sogenannten Screening auf gentechnisch veränderte Pflanzen veröffentlicht. Bei diesen Verfahren werden DNA-Abschnitte nachgewiesen, die häufig bei gentechnisch veränderten Pflanzen anzutreffen sind. Die mit am häufigsten verwendete Sequenz ist der Blumenkohlmosaikvirus 35S-Promotor (CaMV 35S).

Auch das sogenannte bar-Gen (aus dem Bodenbakterium Streptomyces hygroscopicus), das die Herbizidresistenz bei LL 601 vermittelt, ist ein solches für ein Screening geeignetes genetisches Element: Es wird in der Gentechnik auch zur Selektion erfolgreich gentechnisch veränderter Zellen verwendet und ist deshalb häufiger anzutreffen.

Empfindliche Screening-Verfahren, zum Nachweis des 35S-Promotor und des bar-Gens, stehen dem CVUA Freiburg bereits seit geraumer Zeit zur Überprüfung auf nicht zugelassene gentechnische Veränderungen zur Verfügung. Bei einem negativen Befund im Screening kann man weitgehend sicher sein, dass keine gentechnische Veränderung vorliegt.

Ob der Nachweis wirklich sensitiv ist, d.h. auch auf geringste Spuren noch anspricht, kann allerdings i.d.R. erst mit geeigneten Kontrollproben des GVO geführt werden. Diese sind zwar bei hier zugelassenen GVO verfügbar, längst aber nicht bei allen weltweit im Anbau befindlichen, in der EU nicht zugelassenen GVO.

Außerdem ist bei einem positiven Screening-Befund häufig noch kein eindeutiger Nachweis einer gentechnischen Veränderung erbracht. Eine zusätzliche Sicherheit bietet der Nachweis genetischer Konstrukte, also von Überlappungen verschiedener genetischer Elemente, wie sie in der Natur so nicht vorkommen (s. Abbildung). Derartige Nachweise geben oftmals schon hinreichende Sicherheit auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Ein solcher Nachweis (sogenanntes cry-nos-Konstrukt) wurde jetzt bei Bt-Reis geführt. Auch kann LL-Reis über das sogenannte CaMV35S - bar-Konstrukt nachgewiesen werden.

Diagramm: Nachweisschema für gentechnisch veränderten Reis
 

Wenn allerdings zugelassenen und nicht zugelassenen gv-Pflanzen weitgehend identische DNA-Sequenzen eingefügt wurden, muss der sogenannte Event-spezifische Nachweis durchgeführt werden. Hierfür sind allerdings genaue Sequenzinformationen notwendig, die in der Regel nur dem Entwickler der gv-Pflanze vorliegen. Event-spezifische Nachweis-Methoden weisen die Integrationsstelle der fremden DNA ins Erbgut der Pflanze nach.

Das CVUA Freiburg hat sofort nach Bekanntwerden möglicher Verunreinigungen bei US-Langkornreis mit den bestehenden Screening-Verfahren den Markt "sondiert". Nachdem von Bayer Crop Science die Event-spezifischen Methoden sowie Kontrollmaterial zur Verfügung gestellt wurden, konnten verdächtige Produkte gezielt beprobt und untersucht werden.

2) Derzeitige Nulltoleranz
Reisprobe

Für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen sieht das derzeitige EU-Recht keine Toleranzen vor. Selbst minimale Spuren sind nicht erlaubt.

Aus den USA wurde von Verunreinigungen im geringen Spurenbereich berichtet. Die ersten Untersuchungen bestätigen dies, es ist von Verunreinigungen in der Größenordnung von einigen wenigen gentechnisch veränderten Körnern auf 10.000 konventionellen Körnern auszugehen.

Daher spielt auch die Menge an Probenmaterial, die für die Untersuchung verwendet wird, eine große Rolle. Bei solch geringen Mengen ist es eine Frage der Wahrscheinlichkeit, ob ein gentechnisch verändertes Korn in der Probe enthalten ist oder nicht - und damit, ob ein Labor einen positiven oder negativen Befund erhält

Weitere Informationen :

Nachweis von Gentechnisch verändertem Reis - aktuelle Untersuchungsergebnisse


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